Alle unter 18 Jahren brauchen eine Aufsichtsperson und müssen das U18-Formular ausgefüllt und unterschrieben mitbringen!
Eine erziehungsbeauftragte Person (mindestens 18 Jahre alt) kann maximal zwei minderjährige Personen (jeweils mindestens 16 Jahre alt) beaufsichtigen.
Eine erziehungsbeauftragte Person (mindestens 18 Jahre alt) kann maximal zwei minderjährige Personen (jeweils mindestens 16 Jahre alt) beaufsichtigen.